Verwaltung

Unsere Schülerinnen und Schüler werden in zwei Gebäuden unterrichtet: 

Sekretariat Südfeld 2
Julia Guse
Tel: 05145 93949 40
Fax: 05145 93949 69
E-Mail:
(zur Zeit noch): brinkmann@oberschule-lachendorf.de

Sekretariat Südfeld 6
Sandra Komarow
Tel: 05145 93949 0
Fax: 05145 93949 39
E-Mail: sekretariat@oberschule-lachendorf.de

Fehlzeiten – Unterrichtsversäumnisse

Kann Ihr Kind den Unterricht nicht besuchen, teilen Sie bitte der Schule den Grund des Fernbleibens spätestens am dritten Tag mit. Es genügt zunächst eine telefonische Benachrichtigung.
Nimmt der Schüler/die Schülerin wieder am Unterricht teil, legt er/sie der Klassenlehrkraft eine schriftliche Entschuldigung vor.

Kleiner Tipp:
Die Oberschule Lachendorf leitet beim Landkreis Celle Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, wenn ein Schüler / eine Schülerin wiederholt unentschuldigt fehlt. Grundlage ist hierfür § 71 des Niedersächsischen Schulgesetzes (s.u.).
Ist ein Schüler / eine Schülerin über 14 Jahre alt, kann das Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Erziehungsberechtigten oder gegen die Schülerin / den Schüler eingeleitet werden. Der Landkreis Celle verhängt nach einer Anhörung ein Bußgeld.

§ 71 NSchG
Pflichten der Erziehungsberechtigten …

(1) 1Die Erziehungsberechtigten haben dafür zu sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule einschließlich der besonderen schulischen Sprachfördermaßnahmen nach § 64 Abs. 3 regelmäßig teilnehmen und die ihnen obliegenden Pflichten erfüllen; sie haben sie dafür zweckentsprechend auszustatten. 2Die Ausstattungspflicht umfasst auch die Übernahme der Kosten von Schulfahrten, an denen die Schülerinnen und Schüler teilnehmen.